Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen (AGB)

Unternehmer-Reisen 360 GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“)

Diese Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden/Kunden geschlossenen Pauschalreisevertrages im Sinne der §§ 651a ff. BGB und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Regelungen in der jeweiligen Reiseausschreibung, im Angebot oder in der Reisebestätigung haben Vorrang.

Soweit in diesen Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, gilt die Definition gemäß § 126b BGB.


 

1. Buchung der Reise, Vertragsschluss

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer. Der Anmelder steht dafür ein, dass die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer erfüllt werden.

1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Online-Formular) erfolgen, nachdem der Kunde die gesetzlich vorgesehenen vorvertraglichen Informationen erhalten hat.

1.4 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reiseveranstalters (Reisebestätigung/Rechnung) zustande. Der Reiseveranstalter übermittelt dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, gilt die Reisebestätigung als neues Angebot. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot innerhalb der in der Reisebestätigung genannten Frist annimmt, insbesondere durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung.

1.6 Hinweis zum Widerrufsrecht: Für Pauschalreiseverträge, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte nach §§ 651h, 651l BGB.


 

2. Mindestteilnehmerzahl

2.1 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen, sofern in der jeweiligen Reiseausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

2.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter nach Maßgabe von § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

2.3 Bereits geleistete Zahlungen werden im Fall des Rücktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl unverzüglich erstattet.


 

3. Zahlung, Sicherungsschein, Reiseunterlagen

3.1 Mit Zustandekommen des Reisevertrages ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reiseausschreibung, dem Angebot oder der Reisebestätigung.

3.2 Der Restbetrag ist zu dem in der Reisebestätigung genannten Termin fällig, spätestens jedoch vor Reisebeginn.

3.3 Der Reiseveranstalter leistet die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung nach § 651r BGB. Der Kunde erhält den Sicherungsschein (Bestätigung des Absicherers) in Textform auf einem dauerhaften Datenträger.

3.4 Reiseunterlagen werden nach Maßgabe der Reisebestätigung übermittelt. Der Reiseveranstalter kann bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an Reiseunterlagen geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.

3.5 Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten nach Ziffer 7 verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.


 

4. Leistungen, Leistungsumfang, Fremdleistungen, Flüge

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung, dem Angebot und der Reisebestätigung sowie den nach Art. 250 EGBGB erteilten Informationen.

4.2 Übersee-Flüge sind nicht Bestandteil der Pauschalreise, sofern dies in der Reiseausschreibung so ausgewiesen ist.

4.3 Inlandsflüge (z.B. innerhalb eines Zielgebietes) werden – sofern angeboten – regelmäßig über eine externe Agentur organisiert bzw. vermittelt. Soweit der Reiseveranstalter hierbei lediglich als Vermittler tätig wird und der Leistungsträger/Agentur Vertragspartner des Kunden wird, handelt es sich um eine Fremdleistung, die nicht Bestandteil der Pauschalreise ist. Dies wird in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung kenntlich gemacht.

4.4 Leistungen, die der Kunde eigenständig bei Dritten bucht (z.B. zusätzliche Ausflüge, Events, private Transfers), sind keine Leistungen des Reiseveranstalters.


 

5. Sprache der Reise, Übersetzung

5.1 Die Reiseleitung und die inhaltlichen Programmbestandteile erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache.

5.2 Programmpunkte können teilweise in englischer Sprache stattfinden (z.B. bei Terminen mit internationalen Partnern). Eine Übersetzung kann angeboten werden, sofern dies organisatorisch möglich ist; ein Anspruch auf durchgehende Dolmetschleistung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugesagt wurde.


 

6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

6.1 Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, insbesondere nach § 651f BGB.

6.2 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger. Der Kunde hat die gesetzlichen Rechte, insbesondere Rücktritt oder Annahme eines Ersatzangebotes, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

6.3 Programmänderungen aus organisatorischen Gründen sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind, insbesondere bei Änderungen von Reihenfolgen, Zeiten, einzelnen Terminen oder gleichwertigen Ersatzterminen.


 

7. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten, Ersatzteilnehmer

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

7.2 Im Fall des Rücktritts kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung nach § 651h BGB verlangen, soweit keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

7.3 Der Reiseveranstalter kann folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangen (jeweils bezogen auf den Gesamtreisepreis):

  • bis 12 Monate vor Reisebeginn: 30 %

  • 12 bis 6 Monate vor Reisebeginn: 40 %

  • 6 bis 3 Monate vor Reisebeginn: 70 %

  • 3 bis 1 Monat vor Reisebeginn: 90 %

  • ab 30 Tage vor Reisebeginn / Nichterscheinen: 95 %

Diese Staffelung berücksichtigt insbesondere langfristige Hotelbindungen, Programmkosten, Kontingente und organisatorische Vorleistungen.

7.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

7.5 Der Reiseveranstalter bleibt berechtigt, statt der Pauschalen eine konkret berechnete, höhere Entschädigung zu verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich entstandenen Kosten die Pauschale wesentlich übersteigen.

7.6 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte gesetzliche oder vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Kunde und Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und etwaige angemessene Mehrkosten.

7.7 Vermittelte Fremdleistungen (z.B. separat vermittelte Flüge, Versicherungen, Visa) können abweichenden Stornobedingungen unterliegen und können im Stornofall zusätzlich ganz oder teilweise kostenpflichtig sein.


 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Reiseveranstalter wird sich im Rahmen des Zumutbaren um Erstattungen ersparter Aufwendungen bei Leistungsträgern bemühen, sofern ein Erstattungsanspruch besteht.


 

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

9.1 Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Ziffer 2) oder wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

9.2 Nach Reisebeginn kann der Reiseveranstalter kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält, sodass eine sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


 

10. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt, Programmrisiken

10.1 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne des Reiserechts können dazu führen, dass Leistungen angepasst, verschoben oder ersetzt werden müssen, insbesondere bei behördlichen Maßnahmen, Sicherheitslagen, Streiks, Naturereignissen, Wetterlagen, Verkehrsbehinderungen oder kurzfristigen Schließungen von Einrichtungen.

10.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, in solchen Fällen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten oder den Programmablauf anzupassen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

10.3 Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 651h, 651l, 651m, 651n BGB, bleiben unberührt.


 

11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und als solche gekennzeichnet wurden.

11.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, kann gesetzlich zulässig beschränkt sein, insbesondere auf das Dreifache des Reisepreises, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit gesetzlich zulässig.


 

12. Obliegenheiten des Kunden, Mängelanzeige

12.1 Der Kunde hat Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Reiseleitung vor Ort oder gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

12.2 Beschwerdekontakt während der Reise:
Primär: Reiseleitung vor Ort (soweit benannt)
Alternativ: info@unternehmer.reisen
In der Regel ist der Geschäftsführer als Reiseleitung/Ansprechpartner mit vor Ort.

12.3 Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, können gesetzliche Rechte eingeschränkt sein.


 

13. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen, Datenweitergabe

13.1 Der Reiseveranstalter informiert über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitliche Formalitäten, soweit dies nach den gesetzlichen Vorgaben geschuldet ist. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden Einreise-, Aufenthalts-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen.

13.2 Der Kunde stellt dem Reiseveranstalter die für Buchungen, Einreise- und Zutrittsanforderungen erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.

13.3 Je nach Reiseland und Leistungsträgern kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, E-Mail-Adresse; in einzelnen Ländern auch Reisepassdaten oder Reisepassnummer). Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Reise, zur Erfüllung behördlicher Vorgaben oder zur Bestätigung/Abwicklung gebuchter Leistungen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters.


 

14. Versicherungen

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Versicherungen nicht im Reisepreis enthalten. Der Reiseveranstalter empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung.


 

15. Aufrechnung, Abtretung

15.1 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Reiseveranstalters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.

15.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem Reisevertrag an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


 

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

16.1 Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

16.2 Für Kunden als Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Kaufleute und juristische Personen kann der Gerichtsstand am Sitz des Reiseveranstalters vereinbart werden, soweit zulässig.


 

17. Datenschutz und Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Reise

17.1 Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der gebuchten Reiseleistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise auf der Website des Reiseveranstalters.

17.2 Im Rahmen der Durchführung von Unternehmerreisen kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Organisation, Durchführung oder rechtmäßige Teilnahme an einzelnen Reisebestandteilen notwendig ist.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Vor- und Nachname

  • E-Mail-Adresse

  • gegebenenfalls Telefonnummer

  • in einzelnen Fällen Reisepassdaten oder Reisepassnummer

17.3 Eine solche Datenweitergabe erfolgt insbesondere an:

  • Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, die im Rahmen der Reise besucht werden (z. B. zur Zutrittsregistrierung, Teilnehmerlisten, Sicherheits- oder Zugangsmanagementsystemen),

  • Beherbergungsbetriebe, Transportunternehmen oder sonstige Leistungsträger,

  • vermittelnde Agenturen bei der Organisation von Inlands- oder Regionalflügen,

  • Behörden oder staatliche Stellen, soweit dies für Einreise-, Aufenthalts- oder Sicherheitsvorgaben erforderlich ist.

17.4 Die übermittelten Daten dürfen von den jeweiligen Empfängern ausschließlich für den jeweiligen Zweck verwendet werden, insbesondere zur Zutrittsgewährung, Buchungsabwicklung, Identitätsprüfung oder Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Eine Nutzung zu eigenen Werbe- oder Marketingzwecken durch die Empfänger findet nicht statt.

17.5 Eine weitergehende Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur, sofern der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.


 

18. Streitbeilegung, Verbraucherschlichtung

18.1 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

18.2 Hinweis: Die frühere Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt.



19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



20. Reiseveranstalter, Kontakt

Unternehmer-Reisen 360 GmbH
Jakobstal 18
89407 Dillingen
Deutschland
Tel.: 015206891745
E-Mail: info@unternehmer.reisen

Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: HRB 42080
USt-IdNr.: DE459010021
Geschäftsführer: Fabian Vihl

Stand: 29.12.2025